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Die Ziele des Programms «Freiwilligendienste aller Generationen» definiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Webseite. Das Engagement ist freiwilig - trotzdem sind ein paar Formalitäten und Erklärungen notwendig: Alle Menschen nach Vollendung der Schulpflicht, die sich mindestens 6 Monate und 8 Stunden pro Woche engagieren möchten, können am Programm teilnehmen. Sie erhalten Qualifizierung, Versicherungsschutz, Aufwandsentschädigung und ein Anerkennungszertifikat. Das Engagement beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem/der Aktiven, der Einsatzstelle und dem Träger. Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlichen Zwecke oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts können Träger eines Freiwilligendienstes aller Generationen sein. Gesetzliche Unfallversicherung: Für die Freiwilligen besteht Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, §2 Abs. 1a SGB VII. Die schriftlichen Vereinbarungen sind Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz. Haftpflichtversicherung: Der Träger sorgt für die Haftpflichtversicherung der Aktiven. Die Sozialakademie Potsdam ist im Bundesland Brandenburg für die Koordinierung des Bundesprogrammes und für die vorgenannten Punkte zuständig. Die Sozialakademie sorgt für eine kontinuierliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Aktiven. Mehr dazu hier ==> In enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg wurde die Projektlenkungsgruppe für die FDaG-Aktivitäten im Land Brandenburg gebildet. Haben Sie Fragen - möchten Sie sich engagieren? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Email: Tel. 0331 / 817 06 39 info(et)sozialakademie.net |
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